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StGB § 192 Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises

StGB § 192 Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises

[ Auszug: Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die Bestrafung nach § 185 nicht aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus  ... ]